Wenn Sie zum Osterfest ein Osterfeuer planen, sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken darüber machen.
Grundsätzlich müssen alle Feuer vom Ordnungsamt genehmigt werden.
Das Ordnungsamt schreibt dazu:
Wenn Sie ein Lagerfeuer oder ein Osterfeuer veranstalten, oder Buschwerk verbrennen möchten, ist dies beim Ordnungsamt zu beantragen bzw. anzuzeigen. Dies ermöglicht der Polizei und den Rettungskräften einen Überblick und es können damit Fehlalarmierungen vermieden werden. |