Silvester - Die arbeitsreichste Nacht für die Feuerwehr

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten (siehe § 23 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung).

In Norderstedt ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II zusätzlich in folgenden Straßen und deren unmittelbarer Umgebung verboten:

Achternfelde, Alte Dorfstraße, Bäckerstieg, Eckernkamp, Friedrich-Ebert-Straße von Haus Nr. 76 bis Linie Haus Nr. 32/43, Friedrichsgaber Weg von Niendorfer Straße/Ecke Kirchenstr. bis Haus Nr. 5, Gärtnerstr. Haus Nr. 43, Glashütter Damm Haus Nr. 148, Hasloher Weg von Alte Dorfstraße/Spann bis Haus Nr. 45, Hempberg Haus Nr. 19, Heuberg, Hökertwiete, Immenhorst, Kirchenstraße von Friedrichsgaber Weg/Niendorfer Straße bis Haus Nr. 21, Krummer Weg, Lohe, Niendorfer Str. von Haus Nr. 46 bis Friedrichsgaber Weg/Kirchenstr., Ochsenzoller Str. von Kirchenstr. bis Niendorfer Str., Ohlenhoff von Niendorfer Str. bis Heuberg, Quickborner Str. Haus Nrn. 1 und 4, Segeberger Chaussee Haus Nrn. 23 und 26, Spann von Alte Dorfstr./Hasloher Weg bis 50 m hinter dem Ortsschild, Teichstr., Ulzburger Str. Haus Nrn. 184, 476a und 597, Wischhof.

Von reetgedeckten Häusern ist ein Schutzabstand von 200m einzuhalten.

Auszug aus der Bekanntmachung der Stadt Norderstedt vom 10.12.2007. Ohne Gewähr
Die arbeitsreichste Nacht des Jahres steht den 1,3 Millionen deutschen Feuerwehrangehörigen zu Silvester bevor: „Brände machen an Silvester den Großteil der Einsätze in Deutschland aus. Zumeist sind sie durch den unachtsamen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht“, berichtet Ralf Ackermann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV).

Vor allem Balkone, die etwa mit Möbeln oder ähnlichem voll gestellt sind, werden leicht zur - ungewollten - Zielscheibe der „Böllerei“. Auch der Rettungsdienst verzeichnet vor allem Verletzungen – Fingerabrisse, Gehörschäden, Verbrennungen – durch den unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Allein in Berlin verletzen sich nach Feuerwehrangaben aus diesem Grund jedes Jahr über 500 Personen in der Silvesternacht.

Nicht geprüfte Knallkörper, illegal eingeführt oder auch selbst gebastelt, stellen eine besondere Gefahr dar. „Vor allem Minderjährige sind von Feuerwerkskörpern fasziniert. Erwachsene sollten daher mit ihren Kindern über die Gefahren reden. Wer umsichtig und verantwortungsvoll mit Böllern umgeht, kann als Vorbild so manche schwere Verletzung verhindern“, erklärt Ackermann.

Der Deutsche Feuerwehrverband gibt folgende acht Tipps für eine möglichst sichere Silvesterfeier:

• Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.
• Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.
• Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen.
• Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.
• Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.
• Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
• Halten Sie die örtlich vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.
• Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband


Übrigens besetzt die Friedrichsgaber Feuerwehr dieses Jahr wieder die ganze Silvesternacht über das Feuerwehrhaus mit 37 Feuerwehrleuten um zusammen mit der Feuerwehr Garstedt das erhöhte Einsatzaufkommen in Norderstedt abzuarbeiten.